Impressum

Dies ist die offizielle Website der VISCOSE Eventhalle, welche durch den Club M4 AG betrieben wird. Diese Webseite dient als Informationsplattform all unserer Möglichkeiten sowie sämtlich damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen des Eventmanagement. Der Betreiber kann für die Pflege sowie den gesamten Content dieser Webseite, wie aber auch für weitere Dienstleistungspartner (z.B. in Veranstaltungstechnik, Catering, Werbung oder Eventmanagement), welche hier deklariert werden, Dritte beiziehen und ihnen Rechte erteilen. Das gilt sinngemäss auch für die Verarbeitung von Anfragen, Informationen oder Nutzung von abonnierten Newslettern.

Emmenweidstrasse 20
6020 Emmenbrücke
Web www.viscose.ch
Mail welcome@viscose.ch
Fon +4141260 79 55

Club M4 AG
Emmenweidstrasse 16
6020 Emmenbrücke
CHE-397.274.086
Handelsregister Kanton Luzern

AGB’s

Wenn Besucher Kommentare auf der Website schreiben, sammeln wir die Daten, die im Kommentar-Formular angezeigt werden, außerdem die IP-Adresse des Besuchers und den User-Agent-String (damit wird der Browser identifiziert), um die Erkennung von Spam zu unterstützen.

Bei uns wird auch das Kleingedruckte in Schriftgrösse 12 geschrieben! Denn das gute Gefühl, coole Inszenierungen und schöne
Erlebnisse sind die höchsten Ziele. Dabei setzen wir auf Transparenz, partnerschaftliches Verhalten und faire Verhältnisse. Dies sind
die wichtigsten Bindeglieder, welche unsere Leidenschaft „Events“ ermöglichen.

  1. Diese nachstehenden Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen „unserem Kunden” und der VISCOSE.
  2. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  3. Die VISCOSE verpflichtet sich, den ihr übertragenen Auftrag sorgfältig, gewissenhaft, termingerecht und verantwortungsbewusst zu erledigen. Es gelten für die geschuldete Sorgfalt die Regeln des Auftrages gemäss Art. 394 ff. Obligationenrecht (OR).
  4. Die VISCOSE ist ein Fullservice-Dienstleister im Eventmanagement und arbeitet falls nötig mit ausgewählten Spezialisten zusammen. Dies deklariert die VISCOSE nahtlos und setzt auf klare Transparenz ohne versteckte Kosten oder Margen.
  5. Die VISCOSE ist aufs äusserste Mass dienstleistungs- und kundenorientiert und agiert stets unternehmerisch sowie pflichtbewusst gegenüber des Kunden.
  6. Die VISCOSE bekennt sich zu einem transparenten und fairen Lohnwesen aller involvierten Mitarbeiter und Freelancer, Stage Hands, Reinigungskräfte sowie Aushilfen. Sämtliche Arbeitskräfte sind versichert. Die VISCOSE setzt klar auf Qualität sowie Fachkompetenz und berücksichtig (wenn immer möglich) regionale Fachkräfte.
  7. Anvertraute Informationen und Daten Dritter oder für den Kunden erarbeitete Informationen und Dokumente werden stets vertraulich behandelt und sind an den Verwendungszweck gebunden. Die VISCOSE verkauft oder veräussert keine Daten Dritter und verwendet jene ausschliesslich für die eigene Korrespondenz.
  8. Registrieren sowie Abonnieren des Newsletter erfolgt ausschliesslich durch Dritter selber. Dies kann von ihnen auch jederzeit wieder durch eine Mail an welcome@viscose.ch mit „Betreff: Bitte um Löschung meines Newsletter-Abo“ wieder beendet werden.
  9. Der Kunde haftet für Verluste und Beschädigungen, welche durch ihn und/oder seine Mitarbeiter und/oder Gäste und/oder sonstige seiner Teilnehmer verursacht werden. Jegliche entstandene Schäden werden dem Kunde / Veranstalter in Rechnung gestellt.
  10. Es ist untersagt ohne die ausdrückliche Zustimmung der VISCOSE Gegenstände mittels Klebeband, Nägel etc. Irgendwo im oder am Gebäude aufzuhängen oder zu befestigen.
  11. Die VISCOSE lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern und weiteren mitgebrachten Gegenständen des Kunden und deren Gäste ab.
  12. Die VISCOSE kann ohne ausdrücklichen Hinweis des Kunden davon ausgehen, dass bei
    Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter, die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
  13. Die VISCOSE hat seinen eigenen Catering- sowie Technikpartner, welche sich jeweils um sämtliche Angelegenheiten ihrer Kompetenzbereiche kümmern und verantwortlich sind. Somit kann die VISCOSE das gesamte Spektrum abdecken. Externe Anbieter dürfen ohne ausdrückliche Bewilligung seitens VISCOSE nicht aktiv oder in der Lokalität tätig werden.
  14. Angebote und Offerten sind (sofern Nichts anderes definiert wird) 14 Tage gültig.
  15. Die Auftragserteilung bzw. -bestätigung erfolgt ausschliesslich durch Unterzeichnung der entsprechenden Offerte durch beide Parteien.
  16. Wird ein Auftrag aus Gründen die beim Kunde liegen, annulliert, muss dies im Detail miteinander angeschaut werden. Wir sind aufs äusserte Mass flexibel und auch kulant. Es muss aber stets fair bleiben. Bei einer Anullation, fallen dementsprechend unter folgenden zeitlichen Bedingungen, diese Konsequenzen an:
    – 90 Tage vor Durchführung des Anlasses —> 25% der unterschriebenen Auftragskosten
    – 89 bis 60 Tage vor Durchführung des Anlasses —> 50% der unterschriebenen Auftragskosten
    – 59 bis 14 Tage vor Durchführung des Anlasses —> 75% der unterschriebenen Auftragskosten
    – 13 bis und mit Durchführungstag des Anlasses —> 100% der unterschriebenen Auftragskosten
  17. Im Falle höherer Gewalt, auf behördliche Anordnung hin sowie bei nicht rechtzeitig getätigter Vorauszahlung ist die VISCOSE berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Hat die VISCOSE Grund zur Annahme, dass eine geplanter Event den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter oder den Ruf der Lokalität gefährdet, behält sie sich ebenfalls das Recht vor, ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
  18. Die offerierten/bestätigten Preise verstehen sich jeweils exklusive Mehrwertsteuer von 7,7%.
  19. Die VISCOSE verrechnet 50% des Auftragsvolumen bei der Auftragserteilung. Ausser es werden Sonderbestimmungen definiert
  20. Das Zahlungsziel beträgt netto 30 Tage. Die restlichen Aufwände werden regulär nach Projektabschluss in Rechnung gestellt.
  21. Für alle Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts Luzern vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis findet nur schweizerisches Recht Anwendung.