Impressum

Dies ist die offizielle Website der VISCOSE Eventhalle, welche durch den Catering Services Migros Luzern betrieben wird. Diese Webseite dient als Informationsplattform all unserer Möglichkeiten sowie sämtlich damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen des Eventmanagement. Der Betreiber kann für die Pflege sowie den gesamten Content dieser Webseite, wie aber auch für weitere Dienstleistungspartner (z.B. in Veranstaltungstechnik, Catering, Werbung oder Eventmanagement), welche hier deklariert werden, Dritte beiziehen und ihnen Rechte erteilen. Das gilt sinngemäss auch für die Verarbeitung von Anfragen, Informationen oder Nutzung von abonnierten Newslettern.

Emmenweidstrasse 20
6020 Emmenbrücke
Web www.viscose.ch
Mail welcome@viscose.ch
Fon +4141260 79 55

Genossenschaft Migros Luzern
Catering Services
Postfach 
6030 Ebikon
CHE-105.802.421
Handelsregister Kanton Luzern

AGB’s

GELTUNGSBEREICH
Der Catering Services der Genossenschaft Migros Luzern, nachfolgend CSM Luzern genannt, erbringt sämtliche Leistungen ausschliesslich auf der Basis der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vom Auftraggeber unterzeichneten Auftragsbestätigung. Mit der Bestellung einer Catering-Dienstleistung oder Buchung der VISCOSE EVENTHALLE erklärt sich der Kunde mit diesen AGBs ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB des Kunden, andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen heben die AGBs des CSM Luzern nicht auf.

LEISTUNG
Der CSM Luzern betreibt die VISCOSE EVENTHALLE als Dienstleister im Eventmanagement. Der CSM Luzern verpflichtet sich, den Anlass professionell und in sorgfältiger Weise durchzuführen. Der CSM Luzern ist aufs äusserste Mass dienstleistungs- und kundenorientiert und agiert stets unternehmerisch sowie pflichtbewusst gegenüber des Kunden. Der CSM Luzern hilft bei der Organisation des Anlasses und übernimmt die notwendige Koordination der beteiligten Zulieferer. Er führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten stehen im geistigen Eigentum des CSM Luzern. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet. 

Die Buchung der VISCOSE EVENTHALLE an einem Sonn- und Feiertag ist nur gemäss separater Vereinbarung möglich. Sämtliche damit verbundene Mehrkosten, inklusiv Einholen der dafür notwendigen Bewilligungen, werden vollumfänglich dem Kunden weiterbelastet.

ALLGEMEINES
Der CSM Luzern übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann der CSM Luzern für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.

OFFERTE / BESTÄTIGUNG
Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet der CSM Luzern dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistungen. Diese Offerte ist weder für den Kunden, noch für den CSM Luzern in irgendeiner Form verbindlich. In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, ist der CSM Luzern berechtigt, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen einzufordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen zusätzlich verrechnet. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt der CSM Luzern dem Kunden in detaillierter Form die Bestellung im Rahmen einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Eine beidseitig verbindliche Vereinbarung kommt zustande, sobald der CSM Luzern ein vom Kunden rechtsgültig unterzeichnetes und datiertes Doppel der Auftragsbestätigung zurückerhalten hat. 

ÄNDERUNG DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG / DEFINITIVE PERSONENANZAHL
Werden nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung beim CSM Luzern vom Kunden noch Änderungen gewünscht, hat der Kunde – sofern er vom CSM Luzern eine die Änderungswünsche berücksichtigende, bereinigte Bestätigung erhalten hat – diese rechtsgültig zu unterzeichnen und an CSM Luzern zu retournieren. Veränderungen der Anzahl der Personen, welche am Anlass teilnehmen, müssen bis spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung gemeldet werden. 

ANNULLIERUNG
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Kunden, gelten folgende Rücktrittsregelungen:

Auftragsrücktritt – Rücktrittsgebühr
90 Tage vor Durchführung des Anlasses – 25% der unterschriebenen Auftragskosten
89 bis 60 Tage vor Durchführung des Anlasses – 50% der unterschriebenen Auftragskosten
59 bis 14 Tage vor Durchführung des Anlasses – 75% der unterschriebenen Auftragskosten
13 bis und mit Durchführungstag des Anlasses – 100% der unterschriebenen Auftragskosten

Sofern der entstandene Schaden für CSM Luzern grösser ist als die gemäss obiger Tabelle zu leistende Zahlung, hat der Kunde stattdessen den Schaden zu übernehmen.

RECHNUNG / ZAHLUNGEN
Der CSM Luzern behält sich vor, eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben. Diese beträgt in der Regel 50% der unterschriebenen Auftragskosten. Nach der Durchführung erhält der Kunde vom CSM Luzern eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen, Bewilligungen etc.), die Mehrwertsteuer, allfällige Verluste/Beschädigungen bei Retourmaterial und die geleistete Anzahlung ausgewiesen werden. Alle Dienstleistungen inkl. Speisen werden in der Regel anhand der Bestellung verrechnet. Posten, welche nach Aufwand verrechnet werden, sind in der Bestätigung entsprechend bezeichnet. In der Rechnungsstellung kann eine reduzierte Gästezahl, die nicht bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem Anlass gemeldet wird, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. 

PREISE / MEHRWERTSTEUER
Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben und beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Preis- oder Sortimentsanpassungen sind vorbehalten. Preisanpassungen sind auch in der Auftragsbestätigung noch möglich, falls sich Lebensmittelpreise, Mieten oder anderen Einkaufspreise kurzfristig verändern. Der CSM Luzern ist kein Cumulus Sammel- und Einlösepartner. 

INFRASTRUKTUR UND GELÄNDE VISCOSE EVENTHALLE
Der Kunde haftet für Verluste und Beschädigungen, welche durch ihn und/oder seine Mitarbeiter und/oder Gäste und/oder sonstige seiner Teilnehmer verursacht werden. Jegliche entstandene Schäden werden dem Kunden / Veranstalter in Rechnung gestellt. Es ist untersagt ohne die ausdrückliche Zustimmung des CSM Luzern Gegenstände mittels Klebeband, Nägel etc. Irgendwo im oder am Gebäude aufzuhängen oder zu befestigen.

Der CSM Luzern lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern und weiteren mitgebrachten Gegenständen des Kunden und deren Gäste ab.

Der CSM Luzern hat seinen eigenen Catering- sowie Technikpartner, welche sich jeweils um sämtliche Angelegenheiten ihrer Kompetenzbereiche kümmern und verantwortlich sind. Somit kann der CSM Luzern das gesamte Spektrum abdecken. Externe Anbieter dürfen ohne ausdrückliche Bewilligung seitens des CSM Luzern nicht aktiv oder in der Lokalität tätig werden.

PARKMÖGLICHKEITEN VISCOSE EVENTHALLE
Direkt vor der Viscose Eventhalle befindet sich ein Parkplatz, der auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Parkplätze können nur bei einer Sperrung gewährleistet werden, wobei dem Kunden der entstandene Umsatzausfall sowie Kosten für Sperrung und Einlasskontrolle verrechnet werden. Weitere Parkplätze befinden sich in einem Parkhaus in der Nähe.

VERSPÄTETE ANLIEFERUNG / VERZÖGERUNGEN
Der CSM Luzern übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen aufgrund höherer Gewalt und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.

BEWILLIGUNGEN
Eine Verlängerung ab 02:00 bis 05.00 Uhr ist Freitag und Samstag möglich und wird dem Kunden / Veranstalter verrechnet.

BEIZUG EINES DRITTEN
Der CSM Luzern ist berechtigt, falls nach eigenem Ermessen notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Der CSM Luzern verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.

GEWÄHRLEISTUNG / GEFAHRTRAGUNG UND HAFTUNG
Für die Leistungen gewährleistet der CSM Luzern eine einwandfreie Qualität. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder unmittelbar nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Für Einflüsse höherer Gewalt (Unwetter/Erdbeben/Pandemie etc.), welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann der CSM Luzern nicht haftbar gemacht werden.

Über die Zusammensetzung unserer Produkte und deren Zutaten informiert Sie unser Fachpersonal gerne. Die Übertragung von Spuren einzelner Allergene oder Zutaten können wir, trotz einer sehr sorgfältigen Herstellung der Lebensmittel, im Gastronomieumfeld nicht ausschliessen.

DATENSCHUTZ
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit dem CSM Luzern unterliegt der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der Migros mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit Catering-Dienstleistungen und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der Migros-Gruppe weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar, derzeit unter privacy.migros.ch. Mit der Auftragsvergabe akzeptieren die Auftraggeber die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung ihrer Personendaten.

CSM Luzern und die mit ihm verbundenen Unternehmen der Migros-Gruppe übermitteln den Auftraggebern Informationen und Angebote von sich und anderen Unternehmen der Migros-Gruppe sowie von Partnerunternehmen z.B. in Form von E-Mails und Werbebroschüren. Mit der Auftragsvergabe akzeptieren die Auftraggeber zu, dass entsprechende Nachrichten auch elektronisch übermittelt werden können.

Diese Nachrichten und ihr Versand können jeweils auch personalisiert werden, um den Auftraggebern nur Informationen zu übermitteln, die für sie voraussichtlich interessant sind. Das gilt vor allem für Catering-Angebote, die im Rahmen der Offerte/Auftragsbestätigung als personalisierte Leistungen Bestandteil der Catering-Dienstleistungen sind. Um den Auftraggebern ein möglichst persönliches Nutzungserlebnis zu bieten, kann der CSM Luzern Verhaltens- und Transaktionsdaten zusammen mit bereits vorhandenen Personendaten auswerten. Nähere Informationen zu dieser Profilierung sowie zu den Rechten der Auftraggeber finden sich ebenfalls in der Datenschutzerklärung der Migros.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.

Dierikon, Mai 2024